Herstellergarantie
Beim Neuwagenkauf ist es üblich, dass für das Auto eine Hersteller- oder Neuwagengarantie gegeben wird. Sie ist ein Vertrag zwischen Kunde und Garantiegeber (Verkäufer oder Hersteller/Importeur) und ein Versprechen über die Haltbarkeit des Autos. Sie gilt je nach Hersteller zwischen zwei und sieben Jahre ab Zulassung.
Unser qualifiziertes Team verfügt über jahrelange Erfahrung und arbeitet ausschließlich mit den neuesten Techniken und Erkenntnissen unseres Berufstands.
Ihre Herstellergarantie bleibt komplett erhalten.
Die Herstellergarantie bleibt in jedem Fall erhalten, wenn ein Jahresservice oder eine Wartung nicht in einer Vertragswerkstatt, sondern in einer markenungebundenen Werkstatt durchgeführt wird. Wir erfüllen die Voraussetzungen der GVO 461/2010. Dies bedeutet die Befähigung zur Autowartung und Reparatur inklusive Erhalt der Herstellergarantie. Professionelle Serviceleistungen und individuelle Beratung sind uns ein persönliches Anliegen.